Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Großpösna als vorbereitender Bauleitplan wurde im Jahr 2005 durch das damalige Regierungspräsidium Leipzig genehmigt und ist seit dem 03.06.2005 wirksam.
Da der Flächennutzungsplan weder der aktuellen Situation noch den aktuellen konkretisierten Planungsvorstellungen der Gemeinde entspricht, war eine Teilfortschreibung dringend erforderlich, um die weiteren Entwicklungsabsichten im Gemeindegebiet planungsrechtlich sichern zu können. Diese Fortschreibung kann auch für räumliich abgegrenzte Teilbereiche erfolgen, wenn dies für ein geordnete städtebaulcieh Entwicklung erforderlich ist. In diesem Zuge waren auch die in der Zwischenzeit geplanten und teilweise bereits realisierten Baumaßnahmen zu berücksichitgen.
Die Änderungen umfassen 9 Teilbereiche. Diese werden im Erläuterungsbericht ausführlich beschrieben, der jeweilige Änderungsbedarf präzise umrissen und begründet sowie zeichnerisch dArbeitsgemeinschaftstellt. Dabei spielt die touristische Nachnutzung der Tagebaufolgelandschaft rund um den 2014 freigegebenen Störmthaler See eine zentrale Rolle.
Die naturschutzfachliche Grundlage für die Flächenausweisungen bildet eine naturschutzrechtliche Zuarbeit mit Engriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzfachlicher Prognose und SPA-Vorprüfung, die die geplanten geänderten Ausweisungen beurteilt.
- Beplanung von 9 Teilbereichen mit zeichnerischer Gegenüberstellung von Status Quo und Änderung
- Abstimmungen mit Deponiebetreibern, LASuV und Planungsbüros
- Begründungstext
- Koordinierung und Einarbeitung der naturschutzfachlichen Zuarbeit